POST-B – Abrechnung ärztlicher Leistungen mit dem 3,5fachen Satz

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POST-B – Abrechnung ärztlicher Leistungen mit dem 3,5fachen Satz

POST-B – Abrechnung ärztlicher Leistungen mit dem 3,5fachen Satz

Grundsätzlich ist dies mit einer individuellen Begründung für die erbrachte Leistung möglich. Jedoch sind auch hierbei einige Punkte zu beachten. In unseren Abrechnungsseminaren erfahren Sie hierzu mehr.

NäPa – Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa)

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NäPa – Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa)

NäPa – Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa)

Die Nicht-ärztliche Praxisassistentin entlastet den Hausarzt. Sie absolviert nach Delegation des Arztes selbständig Hausbesuche, bei denen der direkte Arztkontakt nicht medizinisch erforderlich ist. Welche GOÄ Leistungen Sie hierbei abrechnen können erfahren Sie in unseren Abrechnungsseminaren.

GOÄ 2 – „Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen

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GOÄ 2 – „Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen

GOÄ 2 – „Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen

Oftmals vergessen oder einfach nicht gewusst. Die GOÄ 2 lässt sich auch für die Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ansetzen. Jedoch sind hierbei einige Vorgaben zu beachten. Über unsere Schulungen erfahren Sie hierüber detaillierte Informationen.

GOÄ 1 – „Beratung“ auch bei E-Mail-Kontakt abrechnungsfähig?

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GOÄ 1 – „Beratung“ auch bei E-Mail-Kontakt abrechnungsfähig?

GOÄ 1 – „Beratung“ auch bei E-Mail-Kontakt abrechnungsfähig?

Grundsätzlich ist bei der Abrechnung der GOÄ 1 über einen non verbalen E-Mail-Kontakt mit dem Patienten nichts einzuwenden. Jedoch sollten Sie hierbei einiges beachten. Über unsere Schulungen erfahren Sie hierüber detaillierte Informationen.