DMS-Kontrolle – Durchblutung, Motorik und Sensibilität

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Die DMS-Kontrolle ist ein Untersuchungsverfahren

DMS-Kontrolle - Durchblutung, Motorik und Sensibilität

Die DMS-Kontrolle ist ein Untersuchungsverfahren, das die schnelle Überprüfung der Leitungsbahnen nach Extremitätentraumen ermöglicht. Die Abkürzung DMS steht für Durchblutung, Motorik und Sensibilität.

Eine "orientierende neurologische Untersuchung" (Durchblutung, Motorik und Sensibilität) ist nichts anderes als eine symptombezogene Untersuchung und kann somit mit der GOÄ 5 und dem Zusatz „DMS“ abgerechnet werden oder alternativ auch mit GOÄ 800 jedoch nur mit dem 1,0-fachen Satz und ebenfalls mit dem Zusatz „DMS“.

Verjährung und Verwirkung von ärztlichen Honorarforderungen

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Verjährung und Verwirkung von ärztlichen Honorarforderungen

Verjährung und Verwirkung von ärztlichen Honorarforderungen

Verjährung:

In der Regel ist die Erteilung einer Rechnung zwar keine Fälligkeitsvoraussetzung und der Anspruch ist fällig und entstanden, wenn der Gläubiger die Rechnung hätte erteilen können. Ausnahmsweise ist der Zugang einer ärztlichen Honorarrechnung jedoch Fälligkeitsvoraussetzung, wenn Sondervorschriften dies bestimmen. Eine solche Sondervorschrift ist § 12 II GOÄ. Wird keine Rechnung erteilt, sind die unter diese Regelung fallenden Forderungen unverjährbar (vergl. Palandt § 199, Rz 5 ff.).

Verwirkung:

Wird dem Versicherten/Patienten nach der Behandlung eine Honorarrechnung erst Jahre später erteilt, läuft der Arzt Gefahr, dass die Honorarforderung zwar nicht verjährt, aber verwirkt sein kann. Eine Verwirkung der Honorarforderung ist dann anzunehmen, wenn diese vom Arzt über einen längeren Zeitraum nicht erstellt wurde und der Versicherte/Patient aus dem Verhalten des Arztes schließen kann, dass dieser seine Forderung nicht mehr geltend machen wird.

Um eine Verjährung bzw. Verwirkung der Honorarforderung zu vermeiden empfehlen wir, die Rechnungen zeitnah am besten quartalsweise zu erstellen.

GOÄ – Was gibt es Neues?

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GOÄ - Was gibt es Neues?

GOÄ – Was gibt es Neues?

2. Ostbayerischer urologischer Dialog in Kooperation mit dem Oberpfälzer Urologen e. V.

Thema: „Urologische Versorgung zwischen Wunsch und Wirklichkeit“

Zum 2. Ostbayerischen urologischen Dialog lädt die Solution akademie GmbH wieder interessierte Fachärzte und medizinische Angestellte. Die Fortbildungsveranstaltung dient auch dem intensiven Austausch zwischen urologischen Kollegen. Beleuchtet werden wichtige praktische Probleme und kritische Themen der Urologie. Als Ergänzung wird jeder Beitrag von einem Diskutanten aus der Praxis begleitet.

Michael Kristen vom maz – Medizinisches Abrechnungszentrum Regensburg unterstützt die Veranstaltung mit seinem Beitrag zum Thema „GOÄ – Was gibt es Neues?“.

22. Juli 2016 in Aumbach

Veranstaltungsbeginn: 14.00 Uhr
Veranstaltungsende: 19.15 Uhr

Tagungsstätte:
Jagawirt zu Aumbach
Aumbach 117
93191 Rettenbach

Beitrag: „GOÄ – Was gibt es Neues?“
Referenten: Herr Michael Kristen
Diskutant: Frau Dr. med. Götz

Anmeldung:
Per E-Mail: beate.dehning@solution-akademie.de
Per Telefon: 05194 - 974490
www.solution-akademie.de

Aktuelle Neuigkeiten zur GOÄ

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GOÄ-Novellierung 2016

Aktu­elle Neu­ig­kei­ten zur GOÄ

Im Bereich GOÄ finden Sie grundsätzliche Informationen zur GOÄ und den Abrechnungsmodalitäten. Zusätzlich erfahren Sie hier, was Sie bei der Abrechnung bestimmter Ziffern dringend beachten sollten. Noch detaillierte Informationen erhalten Sie in unseren – für unsere Partner kostenlosen – Abrechnungsseminaren, bei denen wir gerne Ihre Fragen rund um die GOÄ beantworten. Wir würden uns freuen, Sie dort begrüßen zu dürfen.

GOÄ 417 – „Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse“

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GOÄ 417 – „Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse“

GOÄ 417 – „Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse“

Kann ich die Leistung steigern, wenn links und rechts untersucht wird? Wie verhalte ich mich, wenn zusätzlich eine Volumenbestimmung/Vermessung durchgeführt wird? Antworten hierzu erhalten Sie in unseren Abrechnungsseminaren.

Notarzt

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Notarzt

Notarzt

Mit welchen GOÄ Ziffern können Notarzteinsätze abgebildet werden. Wie sieht es mit der An- und Abfahrt zum Einsatzort aus wenn Sie nicht mit Ihrem eigenen PKW fahren. Welche Zuschläge sind abrechnungsfähig? Wie kann ich die Atemmaske abrechnen? Kann die GOÄ 800 in solchen Fällen mehrfach berechnet werden? Wie sieht es mit der Mehrfachberechnung der GOÄ 602 aus? Kann GOÄ 60 in Kombination mit GOÄ 55 abgerechnet werden und das auch mehr als einmal? Auf all diese Fragen erhalten Sie in unseren Abrechnungsseminaren wertvolle Antworten.

GOÄ 5733 – „Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion“. Ist diese Leistung auch abrechenbar bei Ultraschalluntersuchungen?

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GOÄ 5733 – „Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion“. Ist diese Leistung auch abrechenbar bei Ultraschalluntersuchungen?

GOÄ 5733 – „Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion“. Ist diese Leistung auch abrechenbar bei Ultraschalluntersuchungen?

Grundsätzlich ja. Einige Versicherungen streichen jedoch diese Leistung. Wie Sie dennoch Ihre Leistung vergütet bekommen ist durch eine gezielte Begründung möglich. Hierzu ist bereits ein Gerichtsurteil ansässig. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Abrechnungsseminaren.