GOÄ

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GOÄ: Aktuelle Informationen

An dieser Stelle informieren wir Sie über die aktuellsten Neuerungen, beantworten Ihre Fragen rund um die
Privatliquidation und geben Ihnen wichtige Anwendungshinweise für Ihren täglichen Umgang mit der Gebührenordnung für Ärzte.
Nutzen Sie unseren Service um immer aktuell informiert zu sein – für die optimale Abrechnung auf GOÄ-Basis.

maz goes green – unser Einsatz für mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen

maz goes green – unser Einsatz für mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen

Nachhaltigkeit ist eines der wichtigen Schlagworte unserer Zeit. Und auch wir haben es uns zum Ziel gesetzt, möglichst viele unserer Arbeitsprozesse so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten.

Geänderte Hygienepauschale ab dem 01.01.2022 bis zum 31.03.2022

Geänderte Hygienepauschale ab dem 01.01.2022 bis zum 31.03.2022

GOÄ Nr. 383 analog zum 2,3-fachen Satz

Die Bundesärztekammer hat sich mit dem PKV-Verband und den Beihilfekostengträgern auf eine erneute Verlängerung der Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie geeinigt.

Abrechnung der persönlichen Schutzausrüstung neben GOÄ 245 analog, erhöhte Hygienemaßnahmen

Abrechnung der persönlichen Schutzausrüstung neben GOÄ 245 analog, erhöhte Hygienemaßnahmen

Die Nr. 245 GOÄ analog dient der Abrechnung der Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie. Daneben ist der Ersatz von Auslagen nach § 10 GOÄ möglich, sofern es sich um Material handelt, das mit einer einmaligen Anwendung verbraucht und dessen Berechnung nicht nach § 10 Abs. 2 GOÄ ausgeschlossen ist, wie z. B. Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe.

Abrechnungsempfehlungen für Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Abrechnungsempfehlungen für Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie

GOÄ-Hygienepauschale nach GOÄ 245 analog bis zum 31.12.2021

Die Bundesärztekammer bietet Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie.

Wir sind weiterhin für Sie da!

Wir sind weiterhin für Sie da!

Durch Homeoffices bleiben wir weiterhin Ihr zuverlässiger Partner, jetzt und auch in Zukunft. Wir bitten Sie dennoch um Verständnis, dass die telefonische Erreichbarkeit der Zentrale (-0) oder der einzelnen Mitarbeiter mit deren Durchwahlen nicht immer perfekt sein kann. Wenn Sie uns nicht gleich erreichen, bitten wir Sie, dass Sie Ihr Anliegen auf den zentralen Anrufbeantworter hinterlassen. Hier ist gewährleistet, dass dieser zeitnah abgehört wird und wir uns dann umgehend bei Ihnen melden.

Leichenschau neu honoriert

Leichenschau neu honoriert

Eine vorläufige Leichenschau – die bisher „gratis“ erbracht werden musste – kann nun nach der neuen Nr. 100 GOÄ mit 110,51 Euro berechnet werden. Aufgrund der zugrundeliegenden betriebswirtschaftlichen Kalkulation hat die Leistung eine Zeitvorgabe von 20 Minuten. Beinhaltet sind in der Leistung das Aufsuchen des Toten (Hausbesuch), dessen Untersuchung sowie das Ausstellen einer vorläufigen Todesbescheinigung ...

Die „GOÄneu“ verschimmelt

Die „GOÄneu“ verschimmelt

Zum 01.01.2020 tritt die 5. Änderungsverordnung zur GOÄ in Kraft. Sie betrifft allerdings nur Leistungen im Zusammenhang mit der Leichenschau. Eine völlig neue GOÄ auf Grundlage des seit Jahren mit viel Aufwand von privater Krankenversicherung (PKV), Beihilfe und Bundesärztekammer (BÄK) ‒ und auch von Fachverbänden ‒ entwickelten Entwurfs der „GOÄneu“ ist nun aber auch offiziell in weite Ferne gerückt.

Ihr externer Datenschutzbeauftragte für Ihre Praxis

Ihr externer Datenschutzbeauftragte für Ihre Praxis

Wenn Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten bestellen, überwachen wir die Erfüllung aller datenschutzrechtlichen Belange in Ihrer Praxis. Im engen Austausch mit der Praxisleitung werden alle relevanten Prozesse begutachtet und gegebenenfalls optimiert.

EU-DSGVO bzw. DSGVO und das BDSG neu

EU-DSGVO bzw. DSGVO und das BDSG neu

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. In Deutschland ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), das zusätzliche Regellungen enthält, deren Einhaltung auch für Sie wichtig ist. Wir beantworten Ihre Fragen dazu.

Neue UV-GOÄ und Krankenhaus-Nebenkostentarif<br>ab dem 01.10.2017

Neue UV-GOÄ und Krankenhaus-Nebenkostentarif
ab dem 01.10.2017

Ab dem 01.10.2017 erhöhen sich die Gebühren der UV-GOÄ um 8%. Weitere Anpassungen von jeweils 3% sind für die kommenden Jahre ab dem 01.10.2018, 01.10.2019 und 01.10.2020 ebenfalls beschlossen. Die Weiteren beschlossenen Punkte finden Sie hier in unserer Übersicht.

DMS-Kontrolle – Durchblutung, Motorik und Sensibilität

DMS-Kontrolle – Durchblutung, Motorik und Sensibilität

Die DMS-Kontrolle ist ein Untersuchungsverfahren, das die schnelle Überprüfung der Leitungsbahnen nach Extremitätentraumen ermöglicht. Die Abkürzung DMS steht für Durchblutung, Motorik und Sensibilität. Eine "orientierende neurologische Untersuchung" (Durchblutung, Motorik und Sensibilität) ist nichts anderes als eine symptombezogene Untersuchung und kann somit mit der GOÄ 5 und dem Zusatz „DMS“ abgerechnet werden oder alternativ auch mit GOÄ 800 jedoch nur mit dem 1,0-fachen Satz und ebenfalls mit dem Zusatz „DMS“.

Verjährung und Verwirkung von ärztlichen Honorarforderungen

Verjährung und Verwirkung von ärztlichen Honorarforderungen

In der Regel ist die Erteilung einer Rechnung zwar keine Fälligkeitsvoraussetzung und der Anspruch ist fällig und entstanden, wenn der Gläubiger die Rechnung hätte erteilen können. Ausnahmsweise ist der Zugang einer ärztlichen Honorarrechnung jedoch Fälligkeitsvoraussetzung, wenn Sondervorschriften dies bestimmen. Eine solche Sondervorschrift ist § 12 II GOÄ.

GOÄ – Was gibt es Neues?

GOÄ – Was gibt es Neues?

Zum 2. Ostbayerischen urologischen Dialog lädt die Solution akademie GmbH wieder interessierte Fachärzte und medizinische Angestellte. Die Fortbildungsveranstaltung dient auch dem intensiven Austausch zwischen urologischen Kollegen. Beleuchtet werden wichtige praktische Probleme und kritische Themen der Urologie. Als Ergänzung wird jeder Beitrag von einem Diskutanten aus der Praxis begleitet.

Aktuelle Neuigkeiten zur GOÄ

Aktuelle Neuigkeiten zur GOÄ

Im Bereich GOÄ finden Sie grundsätzliche Informationen zur GOÄ und den Abrechnungsmodalitäten. Zusätzlich erfahren Sie hier, was Sie bei der Abrechnung bestimmter Ziffern dringend beachten sollten. Noch detaillierte Informationen erhalten Sie in unseren – für unsere Partner kostenlosen – Abrechnungsseminaren, bei denen wir gerne Ihre Fragen rund um die GOÄ beantworten. Wir würden uns freuen, Sie dort begrüßen zu dürfen.

GOÄ 418 – „Ultraschall einer Brustdrüse“

GOÄ 418 – „Ultraschall einer Brustdrüse“

Wie rechne ich ab, wenn die zweite Brustdrüse per Ultraschall untersucht wird? Antworten hierzu erhalten Sie in unseren Abrechnungsseminaren.

GOÄ 417 – „Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse“

GOÄ 417 – „Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse“

Kann ich die Leistung steigern, wenn links und rechts untersucht wird? Wie verhalte ich mich, wenn zusätzlich eine Volumenbestimmung/Vermessung durchgeführt wird? Antworten hierzu erhalten Sie in unseren Abrechnungsseminaren.

Notarzt

Notarzt

Mit welchen GOÄ Ziffern können Notarzteinsätze abgebildet werden. Wie sieht es mit der An- und Abfahrt zum Einsatzort aus wenn Sie nicht mit Ihrem eigenen PKW fahren. Welche Zuschläge sind abrechnungsfähig? Wie kann ich die Atemmaske abrechnen? Kann die GOÄ 800 in solchen Fällen mehrfach berechnet werden? Wie sieht es mit der Mehrfachberechnung der GOÄ 602 aus? Kann GOÄ 60 in ...

GOÄ 1 „Beratung“ und GOÄ 5 „Symptombezogene Untersuchung“ auch mehrfach am Tag abrechenbar?

GOÄ 1 „Beratung“ und GOÄ 5 „Symptombezogene Untersuchung“ auch mehrfach am Tag abrechenbar?

Grundsätzlich ja. Erfahren Sie hierzu mehr in unseren Abrechnungsseminaren.

GOÄ 420 – „Ultraschalluntersuchung von bis zu drei Organen“

GOÄ 420 – „Ultraschalluntersuchung von bis zu drei Organen“

Was tun bei mehr als drei Organen. Hilft hierbei auch die GOÄ 410 „Ultraschalluntersuchung eines Organs“. In unseren Abrechnungsseminaren erfahren Sie zu diesem Thema mehr.

POST-B – Abrechnung ärztlicher Leistungen mit dem 3,5fachen Satz

POST-B – Abrechnung ärztlicher Leistungen mit dem 3,5fachen Satz

Grundsätzlich ist dies mit einer individuellen Begründung für die erbrachte Leistung möglich. Jedoch sind auch hierbei einige Punkte zu beachten. In unseren Abrechnungsseminaren erfahren Sie hierzu mehr.

NäPa – Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa)

NäPa – Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa)

Die Nicht-ärztliche Praxisassistentin entlastet den Hausarzt. Sie absolviert nach Delegation des Arztes selbständig Hausbesuche, bei denen der direkte Arztkontakt nicht medizinisch erforderlich ist. Welche GOÄ Leistungen Sie hierbei abrechnen können erfahren Sie in unseren Abrechnungsseminaren.

GOÄ 2 – „Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen

GOÄ 2 – „Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen

Oftmals vergessen oder einfach nicht gewusst. Die GOÄ 2 lässt sich auch für die Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ansetzen. Jedoch sind hierbei einige Vorgaben zu beachten. Über unsere Schulungen erfahren Sie hierüber detaillierte Informationen.

GOÄ 1 – „Beratung“ auch bei E-Mail-Kontakt abrechnungsfähig?

GOÄ 1 – „Beratung“ auch bei E-Mail-Kontakt abrechnungsfähig?

Grundsätzlich ist bei der Abrechnung der GOÄ 1 über einen non verbalen E-Mail-Kontakt mit dem Patienten nichts einzuwenden. Jedoch sollten Sie hierbei einiges beachten. Über unsere Schulungen erfahren Sie hierüber detaillierte Informationen.