GOÄ 420 – „Ultraschalluntersuchung von bis zu drei Organen“

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GOÄ 420 – „Ultraschalluntersuchung von bis zu drei Organen“

GOÄ 420 – „Ultraschalluntersuchung von bis zu drei Organen“

Was tun bei mehr als drei Organen. Hilft hierbei auch die GOÄ 410 „Ultraschalluntersuchung eines Organs“. In unseren Abrechnungsseminaren erfahren Sie zu diesem Thema mehr.