GOÄ 1 – „Beratung“ auch bei E-Mail-Kontakt abrechnungsfähig?

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GOÄ 1 – „Beratung“ auch bei E-Mail-Kontakt abrechnungsfähig?

GOÄ 1 – „Beratung“ auch bei E-Mail-Kontakt abrechnungsfähig?

Grundsätzlich ist bei der Abrechnung der GOÄ 1 über einen non verbalen E-Mail-Kontakt mit dem Patienten nichts einzuwenden. Jedoch sollten Sie hierbei einiges beachten. Über unsere Schulungen erfahren Sie hierüber detaillierte Informationen.