POST-B – Abrechnung ärztlicher Leistungen mit dem 3,5fachen Satz

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POST-B – Abrechnung ärztlicher Leistungen mit dem 3,5fachen Satz

POST-B – Abrechnung ärztlicher Leistungen mit dem 3,5fachen Satz

Grundsätzlich ist dies mit einer individuellen Begründung für die erbrachte Leistung möglich. Jedoch sind auch hierbei einige Punkte zu beachten. In unseren Abrechnungsseminaren erfahren Sie hierzu mehr.