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POST-B – Abrechnung ärztlicher Leistungen mit dem 3,5fachen Satz
POST-B – Abrechnung ärztlicher Leistungen mit dem 3,5fachen Satz
Grundsätzlich ist dies mit einer individuellen Begründung für die erbrachte Leistung möglich. Jedoch sind auch hierbei einige Punkte zu beachten. In unseren Abrechnungsseminaren erfahren Sie hierzu mehr.