GOÄ 5733 – „Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion“. Ist diese Leistung auch abrechenbar bei Ultraschalluntersuchungen?

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GOÄ 5733 – „Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion“. Ist diese Leistung auch abrechenbar bei Ultraschalluntersuchungen?

GOÄ 5733 – „Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion“. Ist diese Leistung auch abrechenbar bei Ultraschalluntersuchungen?

Grundsätzlich ja. Einige Versicherungen streichen jedoch diese Leistung. Wie Sie dennoch Ihre Leistung vergütet bekommen ist durch eine gezielte Begründung möglich. Hierzu ist bereits ein Gerichtsurteil ansässig. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Abrechnungsseminaren.