GOÄ 1 „Beratung“ und GOÄ 5 „Symptombezogene Untersuchung“ auch mehrfach am Tag abrechenbar?

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GOÄ 1 „Beratung“ und GOÄ 5 „Symptombezogene Untersuchung“ auch mehrfach am Tag abrechenbar?

GOÄ 1 „Beratung“ und GOÄ 5 „Symptombezogene Untersuchung“ auch mehrfach am Tag abrechenbar?

Grundsätzlich ja. Erfahren Sie hierzu mehr in unseren Abrechnungsseminaren.