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EU-DSGVO bzw. DSGVO und das BDSG neu
EU-DSGVO bzw. DSGVO und das BDSG neu
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO bzw. DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie hat zum Ziel, den Datenschutz in Europa zu vereinheitlichen und somit gleiche Datenschutzstandards für alle Mitgliedsstaaten zu schaffen. Die DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Sie gibt den gesetzlichen Rahmen für den europäischen Datenschutz bindend vor. Allerdings werden die nationalen europäischen Gesetzgeber an einzelnen Stellen in der DSGVO ermächtigt, ergänzende oder ausfüllende eigene Regularien zu schaffen. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) dient hierbei als Ergänzung zur EU Datenschutz-Grundverordnung. Es tritt zeitgleich mit dem DSGVO in Kraft. Das BDSG-neu ergänzt, konkretisiert und modifiziert die DSGVO. Es beinhaltet spezielle Regelungen unter anderem im Bereich Beschäftigtendatenschutz, für Scoring und Bonitätsauskünfte, Profiling sowie zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Haben Sie Fragen zum DSGVO oder zum BDSG-neu können Sie unseren Datenschutzexperten Herr Michael Kristen gerne konsultieren.