Die „GOÄneu“ verschimmelt

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Die „GOÄneu“ verschimmelt

Die „GOÄneu“ verschimmelt

von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
Zum 01.01.2020 tritt die 5. Änderungsverordnung zur GOÄ in Kraft. Sie betrifft allerdings nur Leistungen im Zusammenhang mit der Leichenschau. Eine völlig neue GOÄ auf Grundlage des seit Jahren mit viel Aufwand von privater Krankenversicherung (PKV), Beihilfe und Bundesärztekammer (BÄK) ‒ und auch von Fachverbänden ‒ entwickelten Entwurfs der „GOÄneu“ ist nun aber auch offiziell in weite Ferne gerückt.

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