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GOÄ-Konforme Abrechnung
20. September 2017 @ 15:00 - 17:00
90€Kostenlos für Kunden, die bereits über das maz abrechnen.
Inhalte des Seminars:
- §5 GOÄ und §5b GOÄ
- §6 GOÄ und §10 GOÄ
- Grundleistungen
- Allgemeine Leistungen
- Weitere Abschnitte GOÄ
- GOÄ 1 – „Beratung“ auch bei E-Mail-Kontakt abrechnungsfähig?
- GOÄ 2 – „Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen
- NäPa – Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa)
- POST-B – Abrechnung ärztlicher Leistungen mit dem 3,5fachen Satz.
- GOÄ 420 – „Ultraschalluntersuchung von bis zu drei Organen“
- GOÄ 5377 – „Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion“.
Ist diese Leistung auch abrechenbar bei Ultraschalluntersuchungen? - GOÄ 1 „Beratung“ und GOÄ 5 „Symptombezogene Untersuchung“ auch mehrfach am Tag abrechenbar?
- Notarzt
- GOÄ 417 – „Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse“
- GOÄ 418 – „Ultraschall einer Brustdrüse“
Erfrischungsgetränke inklusive
Anmeldung per
Telefon: 0941–280922–0
E-Mail: info@maz-regensburg.de